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Tipps für die Fahrradversicherung


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Für wen lohnt sich eine Fahrradversicherung?
Im Grunde nur für diejenigen, die ein teures Rad haben. Wer dagegen mit einer Klapperkiste herumfährt, wird bald mehr für die Versicherung ausgeben, als das Rad überhaupt wert ist. Wird ein Rad aus einem abgeschlossenen Keller gestohlen, zählt es als Hausrat. Dann bezahlt die Hausrat-Versicherung, auch wenn es nicht extra mitversichert wurde.

Wer versichert eigentlich Fahrräder?
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Rad versichern zu lassen: ergänzend zur Hausratversicherung oder durch eine spezielle Fahrradversicherung.

Die erweiterte Hausratversicherung kommt in der Regel aber nur bei Diebstählen auf, die sich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr ereignen. In der Zeit dazwischen ist das Rad meist nur dann geschützt, wenn es gerade in Gebrauch war, zum Beispiel, um damit ins Kino zu fahren. Je nach Versicherer wird der Neuwert, der Zeitwert oder ein vereinbarter Anteilswert erstattet. Wer sein Rad so versichern will, sollte sich genau das Angebot seines Hausratversicherers ansehen.

Spezielle Kaskoversicherungen für Fahrräder werden derzeit nur von zwei Unternehmen angeboten: Arag und Pergande & Pöthe.
Arag bietet den "Standard-Schutz" und den "Top-Schutz". In beiden Fällen wird bei Diebstählen zu jeder Uhrzeit der Neuwert bezahlt. Mit einer Selbstbeteiligung von 50 Euro ist außerdem der Klau von Teilen versichert. Der "Top-Schutz" schließt darüber hinaus Schutz bei Schäden durch Unfall oder Vandalismus, sowie eine Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro ein. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Wert des Rads und bewegt sich ungefähr zwischen 11 und 14 Prozent beim "Standard-Schutz" bzw. 15 bis 20 Prozent beim "Top-Schutz".

Die Versicherung von Pergande & Pöthe nennt sich "BIKE ASSekuranz" und wird ebenfalls in zwei Formen angeboten: als Teilkasko für Räder bis 499 Euro und als Vollkasko für teurere Bikes. Während die "billigen" zwischen 6:00 und 22:00 Uhr bei Nichtgebrauch in einen verschlossenen Raum gestellt werden müssen, gilt bei den "teuren" der Schutz auch draußen rund um die Uhr. Zudem sind letztere auch gegen Teil- und Totalschäden durch Unfall, Vandalismus und andere Gefahren versichert. Die Teilkasko kostet zwischen 30 und 45 Euro, die Vollkasko kostet 9 Prozent des Zeitwerts. Die Beiträge lassen sich außerdem durch Codierung, schadenfreie Jahre und ADFC-Mitgliedschaft (nur Vollkasko) noch weiter drücken.

Welche Bedingungen stellen die Versicherer?
Natürlich wollen sich auch die Versicherer dagegen absichern, dass ein Fahrrad überhaupt geklaut wird. Darum knüpfen sie den Schutz immer an bestimmte Bedingungen. Was gefordert wird, sollte man genau beim Vertragsabschluss erfragen. Bereits genannt wurde der eingeschränkte Versicherungsschutz in der Nacht bei vielen Anbietern. Dann ist das Rad nur versichert, wenn es in einem angeschlossenen Raum steht oder gerade benutzt wird. Von allen gefordert wird natürlich, dass das Rad ansonsten immer an einen Laternenpfahl oder einen anderen fest verankerten Gegenstand angeschlossen wird. Auch bei der Wahl des Schlosses haben einige Versicherungen eigene Vorstellungen. Viele verlangen ein Schloss, das vom Sachversicherungsverband VdS oder vom ADFC empfohlen wurde. Vorgeschrieben sind zumeist Bügel- oder stahlummantelte Drahtseilschlösser. Einige fordern, andere fördern zudem die Codierung des Rades.

Was muss ich tun, wenn das Rad geklaut wurde?
Das hängt vom Inhalt des Vertrags ab. Grundsätzlich müssen Betroffene den Diebstahl bei der Polizei melden. Mit einer Bestätigung des Fundbüros muss nachgewiesen werden, dass das Rad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder aufgetaucht ist. Zudem sollte man die Fahrraddaten, wie Marke, Modell und Rahmennummer sowie den Kaufpreis durch entsprechende Unterlagen belegen können. Hilfreich können auch Fotos sein, die das Rad als Ganzes und wichtige Details zeigen.

Was passiert, wenn das gestohlene Rad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung gezahlt hat?
Dieser Fall tritt zwar nur selten ein, ist aber trotzdem wichtig. Verbraucherfreundliche Unternehmen verzichten in dieser Situation auf eine Rückzahlung. Manche bieten sogar zusätzlich das alte Rad zu einem günstigen Preis dem alten Besitzer wieder an. Allerdings sind nicht alle so nett. Wie sich Ihre Versicherung in einem solchen Fall verhält, sollten sie bei Vertragsabschluss erfragen und schriftlich bestätigen lassen.
(Quelle: MDR und ADFC))

 




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